Die LEADER Aktionsgruppe ist Träger des EU-Programms „LEADER“ im Südschwarzwald. Dieses Programm unterstützt strukturschwache ländliche Regionen. Projekte, die die Entwicklung der Region voranbringen, können mit Mitteln der EU und teilweise des Landes Baden-Württemberg gefördert werden.
LEADER ist ein „bottom-up-Ansatz“: die Akteure entscheiden vor Ort über die Entwicklungsziele und die Verwendung der Mittel, da sie ihre Region am besten kennen und wissen, wo Potentiale und Probleme liegen und wie man sie angehen kann. Die LEADER Aktionsgruppe Südschwarzwald versteht sich als Forum der Akteure aus der Region. Hier arbeiten Vertreter der verschiedenen Interessen, der Zivilgesellschaft und der Verwaltung mit. Auf jährlichen Regionalforen, die jedermann offen stehen, werden die Themenschwerpunkte diskutiert und neu justiert. Das Beschlussgremium der Aktionsgruppe entscheidet regelmäßig über die eingegangenen Förderanträge und vergibt die Fördermittel. Arbeitsgruppen zu verschiedenen Themen bewerten Projekte im Vorfeld und initiieren eigene Projekte. Auch sie sind offen für Interessierte.
Die LEADER-Region Südschwarzwald ist etwas kleiner als das RCE-Projektgebiet und besteht aus Teilbereichen der Landkreise Breisgau-Hochschwarzwald, Emmendingen, Lörrach, Schwarzwald-Baar-Kreis und Waldshut. Eine LEADER-Förderung ist nur innerhalb des LEADER-Gebiets möglich. Die thematischen Vorgaben und Förderinhalte ergeben sich aus dem von der LEADER Aktionsgruppe nach einer Serie von Regionalworkshops erstellten Regionalen Entwicklungskonzept (REK). Dabei war es wichtig, die Zielsetzungen auch mit denen der Partner – etwa dem Naturpark Südschwarzwald – zu harmonisieren.
LEADER-Förderprojekte können ein weites Spektrum abdecken – beispielsweise können Veranstaltungen im Bereich Kunst und Kultur ebenso gefördert werden wie Investitionen von kleineren Betrieben, kommunale Vorhaben oder Maßnahmen zur Pflege der Landschaft. Wichtig ist, dass die geförderten Projekte eine langfristige positive Wirkung für die Region haben.
Die Projektauswahl erfolgt aufgrund eines Kriterienrasters. Dieses stellt sicher, dass die Auswahlentscheidungen transparent und nicht diskriminierend sind und die knappen Fördermittel vorrangig den Projekten zugute kommen, die den größten Beitrag zur Umsetzung des REK leisten.